ohne AGB gehts nicht...
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 01.04.2024
§1 – Nutzung
Die Benutzung des fotografie.at – Studios und aller technischen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
§2 – Buchungseinheiten
Das Studio ist täglich zwischen 8.30 und 21.30 Uhr mietbar. Die Studiomiete ist pünktlich zum jeweiligen Mietzeitpunkt anzutreten. Andere als die vereinbarten Beginnzeiten sind ausschließlich nach Rückbestätigung durch uns per Email möglich (15 Minuten Verspätung sind einkalkuliert). Bei Verspätung von mehr als 15 Minuten, betrachten wir die Studiomiete als nicht angetreten – respektive storniert – und verrechnen 100% des Buchungspreises als Stornokosten.
Im Falle einer Buchung von mehr als einer Einheit am Tag können die Pausen dazwischen als Studiozeit genutzt werden. Wir behalten uns das Recht vor, für Reservierungsbestätigungen eine Anzahlung einzufordern.
§3 – Stornobedingungen
Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, gelten folgende Stornobedingungen: Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem gebuchten Termin bzw. bei Fernbleiben zum vereinbarten Termin werden 100% des Mietbetrages dem Studiobucher in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem gebuchten Termin werden 30% des Mietbetrages dem Studiobucher in Rechnung gestellt. Stornos mehr als 10 Tage vor dem Termin sind kostenfrei.
Bei Buchungen von insgesamt (kumuliert) mehr als 24 Stunden (2 Buchungstage) gelten gesonderte Stornobedingungen: Bei Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor dem gebuchten Termin bzw. bei Fernbleiben zum vereinbarten Termin werden 100% des Mietbetrages dem Studiobucher in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 21 Tagen vor dem gebuchten Termin werden 30% des Mietbetrages dem Studiobucher in Rechnung gestellt. Stornos mehr als 21 Tage vor dem Termin sind kostenfrei.
Stornierungen haben ausschließlich per Email an studio@fotografie.at zu erfolgen.
§4 – Übernahme
Am Beginn der Studiomiete ist das Studio durch den Mieter auf ordentlichen Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtung und des Equipments zu überprüfen. Am Ende der Studiomiete muss das Studio wieder in ebendiesem Zustand verlassen werden. Das betrifft insbesondere die technischen Geräte, Dekostoffe, den Sanitärbereich und Geschirr etc. Dafür anfällige Zeit ist bei der Buchung zu berücksichtigen und einzuplanen.
§5 – Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet mit den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten. Etwaige Aktivitäten wie Schminken, Umziehen, Set-Aufbau, Nachbesprechung mit dem Model, Aufräumarbeiten o.ä. sind in dieser Zeit unterzubringen. Außerhalb dieser Zeit steht dem Studiobucher die Nutzung des Studios nicht zur Verfügung. Wir ersuchen den Studiobucher frühestens 15 Minuten vor Beginn zu erscheinen, damit sich etwaige andere Studiobucher nicht gestört fühlen.
§6 – Preise
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive der Nutzung des Inventars wie bei den Preisen angegeben. Wird das Studio nicht gemäß den bei der Vermietung angeführten Angaben benutzt (Abhaltung eines Workshops, kommerzielle Nutzung, etc. bei Angabe als Privatnutzung) wird die Differenz zur kommerziellen Studiomiete nachverrechnet. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, dem Mieter zukünftige Studiobuchungen zu verwehren. Papierhintergründe, sofern sie verschmutzt oder zerstört werden, verrechnen wir lt. aktueller Preisliste (ebenfalls als Aushang im Studio ersichtlich). Es gelten die aktuellen Preise, die zum Antritt der Studionutzung gültig sind.
§7 – Jugendschutz
Der Studiobucher verpflichtet sich, in dem Studio keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Einhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten.
§8 – Sorgfalt
Der Studiobucher verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt. Grobe Verschmutzungen oder Beschädigungen (z.B. der Dekostoffe durch Schuhe, Absätze, Creme- und Fettflecken, Glitzerschminke, etc.) sind vom Fotografen/Studiobucher kostenpflichtig zu beheben. fotografie.at behält sich vor, bei übermäßiger Verschmutzung eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen. Mutwillig und/oder grob fahrlässig zerstörte Ausstattungs- oder Einrichtungsgegenstände sind mit dem Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Studiobucher erkennt die zu Beginn der Buchungszeit mündlichen und schriftlichen Absprachen zur Sorgfaltspflicht an.
§9 – Hausordnung
Allgemeines, sittenübliches Verhalten (keine Ruhestörung, keine Verschmutzung der Räumlichkeiten, etc.) wird vom Studiobucher garantiert. Darüber hinaus gilt die im Studio beim Eingang ausgehängte Hausordnung.
§10 – Haftung
Wird ein Buchungstermin durch äußere Umstände für den Studiobucher erschwert oder gar unmöglich, haftet die fotografie.at Sulzberger & Höttl OG maximal in der Höhe der Buchungskosten. Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Fotografen/Studiobuchers, Modelhonorare, Fahrtkosten, …) haftet die fotografie.at Sulzberger & Höttl OG nicht. Solche äußeren Umstände können sein: Stromausfall, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlage, Leuchtmitteln, sowie alle anderen Dinge, die für den Betrieb des Studios erforderlich sind.
§11 – Unterweisung
Ohne vorherige Unterweisung eines fotografie.at-Studiomitarbeiters darf die technische Ausstattung nicht in Betrieb genommen werden. Die Nutzung derselben erfolgt auf eigene Gefahr, auch wenn eine Unterweisung stattgefunden hat. Den Anweisungen der fotografie.at-Studiomitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.
§12 – Sonstiges
Der Studiobucher hat sich vor der Benutzung des Studios über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu informieren. Bei Zuwiderhandlung, grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum kann der Studiobucher der Räumlichkeiten verwiesen werden und es erlischt jeglicher Haftungsanspruch. Im Studio zurückgelassene bzw. vergessene Gegenstände und/oder Wertgegenstände wie beispielsweise Kameradeckel, Kleidungsstücke, Schuhe, Schmuck oder ähnliches werden längstens 6 Monate aufbewahrt und im Anschluss daran entsorgt.
§13 – Einhaltung aktueller Verordnungen im Zusammenhang mit Covid-19
fotografie.at tritt lediglich als Vermieter des Studios für private und kommerzielle Produktionen auf. Dem Studiomieter stehen 130 m2 nutzbare Fläche zur Verfügung. Der Studiomieter verpflichtet sich, sich über den aktuellen Stand der Verordnungen in Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen zu informieren (https://www.ris.bka.gv.at/default.aspx) und diese einzuhalten und umzusetzen. Für den Fall, dass der Studiomieter gegen die Verordnung verstößt, verpflichtet er sich, fotografie.at schad- und klaglos zu halten. Darüber hinaus ist fotografie.at berechtigt, die Studiomiete umgehend zu beenden und den Studiomieter des Studios zu verweisen, wenn sie Kenntnis darüber erlangt, dass der Studiomieter gegen die aktuelle Verordnung verstößt.